Eisenstadt, 6. 5. 2026
„Das vorliegende Erkenntnis des Landesverwaltungsgericht Burgenland ist ein weiterer eindeutiger Beweis für das willkürliche Vorgehen der rot-grünen Landesregierung“, halten ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl und der Präsident des Burgenländischen Gemeindebundes Markus Ulram fest. Hintergrund ist die umstrittene Novelle des burgenländischen Straßengesetzes, mit der bestehende Entschädigungsansprüche von Gemeinden gestrichen wurden – teilweise sogar rückwirkend. Insgesamt geht es für die betroffenen rund 40 Gemeinden um ca. 17 Millionen Euro. „Hier wurden Gemeinden, die Infrastruktur bereitgestellt und Leistungen erbracht haben, einfach im Nachhinein die zugesagten Mittel entzogen. So geht man mit den eigenen Gemeinden nicht um“, so Strobl.

Das Landesverwaltungsgericht hat nun die Rechtsansicht der burgenländischen Gemeinden in wesentlichen Punkten bestätigt. Das Gericht hält fest, dass das Land unzureichend ermittelt und das Verfahren nicht ordnungsgemäß geführt hat. „Die Landesregierung hat versucht, Ansprüche der Gemeinden einfach abzudrehen, statt ordentlich zu prüfen und fair zu entscheiden. Dieses Vorgehen wurde jetzt klar gestoppt“, erklärt Ulram. Besonders deutlich sei auch die Feststellung des Gerichts, dass fehlende Unterlagen kein Grund für eine Zurückweisung gewesen wären. „Das Land hätte entscheiden müssen. Stattdessen wurde blockiert und verzögert“, so Ulram.
Für viele Gemeinden geht es um erhebliche Summen und damit um ihre finanzielle Handlungsfähigkeit. „Während Landeshauptmann Doskozil die Gemeinden finanziell immer stärker belastet, werden gleichzeitig berechtigte Ansprüche gestrichen. Das bringt viele Gemeinden massiv unter Druck“, warnt Strobl. Gerade in einer Zeit, in der zahlreiche Gemeinden ums finanzielle Überleben kämpfen, sei dieses Vorgehen unverantwortlich. „Die Gemeinden sind nicht der Bankomat der Landesregierung“, stellt Strobl klar.
Für die Volkspartei ist das Urteil deshalb ein wichtiger Etappensieg und ein deutliches Signal gegen die Politik der rot-grünen Landesregierung. Die Forderung bleibt aufrecht: Die Gesetzesnovelle muss zurückgenommen und die Ansprüche der Gemeinden wiederhergestellt werden. „Wir sind überzeugt, dass auch der Verfassungsgerichtshof dieser Vorgangsweise klare Grenzen setzen wird. Unsere Gemeinden haben sich Fairness, Rechtssicherheit und einen respektvollen Umgang verdient“, betonen Strobl und Ulram abschließend.


